• Oldtimerversicherung -­ Mann im Oldtimer Cabrio

    Oldtimerversicherung & Youngtimerversicherung

Die Young­timer­versicherung & Oldtimer­versicherung der SV

Die SV hält für Sie eine Young- & Oldtimer­versicherung für PKW, Motor­rad oder land­wirt­schaftliche Zug­maschinen bereit - von der erforderlichen Haft­pflicht bis zum Rundum-Schutz der Voll­kasko. 
 
Welche Voraus­setzungen müssen für die Oldtimer­versicherung der SV erfüllt sein?

  • Zulassung
  • H-Kennzeichen (nur Oldtimer)
  • Gebrauchs­fahrzeug bei der SV versichert
  • Gutachten über den Wert des Fahr­zeugs (erst ab 10.000 € Fahrzeugwert erforderlich)
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Oldtimerversicherung & Youngtimerversicherung

Oldtimerversicherung - Mann fährt in Oldtimer

Highlights der Oldtimerversicherung & Young­timer­versicherung

Die SV Old- & Youngtimer­versicherung für PKW, Motor­rad, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Camping­fahrzeuge, LKW und Omnibusse - von der erforderlichen Haft­pflicht bis zum Rundum-Schutz der Voll­kasko.

    • Ausgezeichnete Schadenabwicklung
    • Risikogerechte Prämie und beitragsfreie Ruheversicherung
    • Wertsteigerung bis 10% im Fall eines Totalschadens mit abgesichert
    • Keine zusätzliche Versicherung für ein Gebrauchsfahrzeug notwendig (bis zu einem Marktwert von 150.000 Euro)
    • Einschluss von Fahrern unter 25 Jahren möglich
Oldtimerversicherung - Mann im Oldtimer Cabrio

Highlights der Young­­timer­­­ver­­sicherung & Old­­timer­­­ver­­sicherung

Die SV Young- & Oldtimer­versicherung für PKW, Motorrad, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Campingfahrzeuge, LKW und Omnibusse - von der erforderlichen Haft­pflicht bis zum Rundum-Schutz der Voll­kasko.

    • Ausgezeichnete Schadenabwicklung
    • Risikogerechte Prämie und beitragsfreie Ruheversicherung
    • Wertsteigerung bis 10% im Fall eines Totalschadens mit abgesichert
    • Freie Wahl der Werk­statt

Leistungen der Oldtimerversicherung und Youngtimerversicherung

Haft­pflicht­versicherung

  - für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahr­zeug Anderen zufügen

  • Personen­schäden bis 100 Millionen Euro
    mit maximal 15 Millionen Euro je ge­schädigte Person
  • Umwelt­schäden aus der Fahr­zeug­nutzung im Rahmen Ihrer beruflichen Tätig­keit bis 5 Millionen Euro
  • Erstattung berechtigter und Ab­lehnung unberechtigter An­sprüche
  • Schnelle und unbürokratische Schaden-Soforthilfe

Teil­kasko­versicherung

  - für Schäden an Ihrem Fahr­zeug durch folgende Gefahren:

  • Glas­bruch, Entwendung, Brand, Explosion
  • Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwemmung, Lawinen, Muren und Dachlawinen
  • Zusammen­stoß mit Tieren
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung (inkl. Kurzschluss-Folgeschäden bis 10.000 Euro)
  • Tier­biss (Folge­schäden bis 5.000 Euro)
  • Keine Leistungs­kürzung bei grober Fahrlässig­keit

Voll­kasko­versicherung 

- der Komplett­schutz für Ihr Fahrzeug

  • Alle Leistungen der Teil­kasko
  • Unfall: versichert sind auch selbst verursachte Unfälle
  • Vandalismus: versichert sind mut­willige Beschädigungen durch Dritte
  • Schäden beim Transport auf Schiffen
  • Freie Wahl der Werkstatt
Focus fairste Kundenberatung

Voraussetzungen für eine Old­­timer­­­ver­­sicherung oder Young­­timer­­­ver­­sicherung

Welche Voraus­setzungen müssen für die SV Youngtimer­versicherung erfüllt sein?
  • Zulassung
  • Fahrzeugalter: 20-30 Jahre
  • Max. Fahrleistung pro Jahr: 10.000 km
  • Gutachten über den Wert des Fahrzeugs (erst ab 20.000 Euro Marktwert erforderlich)
  •  nur möglich für PKW
Welche Voraus­setzungen müssen für die SV Oldtimer­versicherung erfüllt sein?
  • Zulassung
  • H-Kennzeichen (Fahrzeugalter: ab 30 Jahre)
  • Ab einem Marktwert des Oldtimers von 150.000 Euro muss ein Gebrauchsfahrzeug bei der SV versichert sein.
  • Gutachten über den Wert des Fahr­zeugs (erst ab 20.000 Euro Marktwert erforderlich)
FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten zur Oldtimerversicherung & Youngtimerversicherung
Ab wann ist mein Fahrzeug ein Youngtimer oder Oldtimer?
  • Youngtimer

    • PKW zwischen 20 und 30 Jahren (spätere Zulassung mit H-Kennzeichen geplant)
    • Max. jährliche Fahrleistung: 10.000 km
    • (Sehr) guter Erhaltungszustand - Stichwort "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"
    • Ab 30 Jahre, dann Zulassung mit H-Kennzeichen und Versicherung als Oldtimer

    Oldtimer

    • Das Fahr­zeug muss ein H-Kenn­zeichen haben. Vor­aussetzung dafür ist , dass es mindestens seit drei­ßig Jahren in Be­trieb ist und durch einen amt­lich an­erkannten Sach­ver­ständigen, Prüfer oder Prüf­ingenieur be­gutachtet wird, der zu dem Er­gebnis kommt, dass das Fahr­zeug als kraft­fahr­zeug­technisches Kultur­gut be­trachtet wird. 
    • Vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen
    • Guter Erhaltungszustand / weitestgehend Originalzustand
    • Dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
    • Ab einem Marktwert des Oldtimers von 150.000 Euro muss ein Gebrauchsfahrzeug bei der SV versichert sein.

    Youngtimer

    • PKW zwischen 20 und 30 Jahren (spätere Zulassung mit H-Kennzeichen geplant)
    • Max. jährliche Fahrleistung: 10.000 km
    • (Sehr) guter Erhaltungszustand - Stichwort "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"
    • Ab 30 Jahre, dann Zulassung mit H-Kennzeichen und Versicherung als Oldtimer

    Oldtimer

    • Das Fahr­zeug muss ein H-Kenn­zeichen haben. Vor­aussetzung dafür ist , dass es mindestens seit drei­ßig Jahren in Be­trieb ist und durch einen amt­lich an­erkannten Sach­ver­ständigen, Prüfer oder Prüf­ingenieur be­gutachtet wird, der zu dem Er­gebnis kommt, dass das Fahr­zeug als kraft­fahr­zeug­technisches Kultur­gut be­trachtet wird. 
    • Vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen
    • Guter Erhaltungszustand / weitestgehend Originalzustand
    • Dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
    • Ab einem Marktwert des Oldtimers von 150.000 Euro muss ein Gebrauchsfahrzeug bei der SV versichert sein.
Wann benötige ich ein Gutachten bzw. eine Bewertung? Welche?
  • Nachfolgende Arten von Gutachten bzw. Bewertungen werden für den Abschluss einer Young- und/oder Oldtimerversicherung benötigt:

    • Selbstbewertung mit Fotodokumentation für Fahrzeuge mit einem Marktwert bis 19.999 Euro
    • Kurzgutachten für Fahrzeuge mit einem Marktwert ab 20.000 Euro
    • Detailliertes Wertgutachten für Fahrzeuge mit einem Marktwert ab 40.000 Euro

    Für Kurzgutachten und detaillierte Wertgutachten gilt:

    • Wir akzeptieren nur Gutachten der folgenden Dienstleister: carexpert, classic-analytics, Classic Data, DEKRA, GTÜ Gesellschaft für technische Überwachung mbH, TÜV Süd AG, TÜV Nord AG
    • Der im Gutachten angegebene Marktwert stellt die Berechnungsgrundlage für die Prämie dar. Aufgrund stetiger Marktentwicklungen darf das Gutachten maximal 2 Jahre alt sein.
    • Voraussetzung ist, dass in der Zeit von Gutachtenerstellung bis Beantragung keine wertrelevanten Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden.

    Generell empfehlen wir, das Kurzgutachten und das detaillierte Wertgutachten spätestens alle drei Jahre erneuern zu lassen - besonders dann, wenn am Fahrzeug wertverändernde Reparaturen oder Veränderungen vorgenommen wurden oder Schäden entstanden sind. Das Kurzgutachten unterstützt den Versicherungsnehmer auch beim Durchsetzen von Forderungen in Schadensfällen gegenüber anderen Versicherungen.

    Nachfolgende Arten von Gutachten bzw. Bewertungen werden für den Abschluss einer Young- und/oder Oldtimerversicherung benötigt:

    • Selbstbewertung mit Fotodokumentation für Fahrzeuge mit einem Marktwert bis 19.999 Euro
    • Kurzgutachten für Fahrzeuge mit einem Marktwert ab 20.000 Euro
    • Detailliertes Wertgutachten für Fahrzeuge mit einem Marktwert ab 40.000 Euro

    Für Kurzgutachten und detaillierte Wertgutachten gilt:

    • Wir akzeptieren nur Gutachten der folgenden Dienstleister: carexpert, classic-analytics, Classic Data, DEKRA, GTÜ Gesellschaft für technische Überwachung mbH, TÜV Süd AG, TÜV Nord AG
    • Der im Gutachten angegebene Marktwert stellt die Berechnungsgrundlage für die Prämie dar. Aufgrund stetiger Marktentwicklungen darf das Gutachten maximal 2 Jahre alt sein.
    • Voraussetzung ist, dass in der Zeit von Gutachtenerstellung bis Beantragung keine wertrelevanten Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden.

    Generell empfehlen wir, das Kurzgutachten und das detaillierte Wertgutachten spätestens alle drei Jahre erneuern zu lassen - besonders dann, wenn am Fahrzeug wertverändernde Reparaturen oder Veränderungen vorgenommen wurden oder Schäden entstanden sind. Das Kurzgutachten unterstützt den Versicherungsnehmer auch beim Durchsetzen von Forderungen in Schadensfällen gegenüber anderen Versicherungen.

Was muss ich unternehmen, wenn der Marktwert meines Fahrzeugs unter 20.000 Euro liegt?
  • Reichen Sie uns den Kauf­vertrag, aktuelle Fotos Ihres Oldtimers bzw. Youngtimers, sowie den Selbstbewertungsbogen ein. Den Selbstbewertungsbogen erhalten Sie bei Ihrem Berater. Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Fotos folgende Punkte:

    • Fotografieren Sie ihr Cabrio im geschlossenen Zustand
    • Fotografieren Sie alle vier Seiten des Fahrzeugs
      - Front
      - Heck
      - rechte Seite
      - linke Seite jeweils über die Diagonale
    • Fotografieren Sie den Innenraum
      - Interieur
      - Tacho (lesbarer Kilometerstand)
    • Fotografieren Sie den Kofferraum (geöffnet)
    • Fotografieren Sie den Motorraum
    • Erstellen Sie die Fotos bei Tageslicht und verzichten Sie auf Blitzlicht
    • Schicken Sie uns die Fotos in Dateiform (*.jpg).

    Reichen Sie uns den Kauf­vertrag, aktuelle Fotos Ihres Oldtimers bzw. Youngtimers, sowie den Selbstbewertungsbogen ein. Den Selbstbewertungsbogen erhalten Sie bei Ihrem Berater. Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Fotos folgende Punkte:

    • Fotografieren Sie ihr Cabrio im geschlossenen Zustand
    • Fotografieren Sie alle vier Seiten des Fahrzeugs
      - Front
      - Heck
      - rechte Seite
      - linke Seite jeweils über die Diagonale
    • Fotografieren Sie den Innenraum
      - Interieur
      - Tacho (lesbarer Kilometerstand)
    • Fotografieren Sie den Kofferraum (geöffnet)
    • Fotografieren Sie den Motorraum
    • Erstellen Sie die Fotos bei Tageslicht und verzichten Sie auf Blitzlicht
    • Schicken Sie uns die Fotos in Dateiform (*.jpg).
Brauche ich eine Garage?
  • Der Besitz einer Garage ist bei der SV Voraussetzung für eine Kaskoversicherung für Ihren Young- oder Oldtimer. Eine Haftpflichtversicherung können Sie auch dann abschließen, wenn Sie keine Garage haben.

    Der Besitz einer Garage ist bei der SV Voraussetzung für eine Kaskoversicherung für Ihren Young- oder Oldtimer. Eine Haftpflichtversicherung können Sie auch dann abschließen, wenn Sie keine Garage haben.

Für welche Fahrzeuge kann ich eine Versicherung abschließen?
  • Young­timer­versicherung: nur für PKWs abschließbar
    Oldtimerversicherung: für PKWs, Motorräder (keine Leichtkrafträder & -roller), landwirtschaftliche Zugmaschinen, Campingfahrzeuge, LKW bis 3,5t Gesamtmasse, LKW über 3,5t Gesamtmasse und Omnibusse. 
    Auch die Absicherung von gewerblich genutzten Oldtimern ist möglich, wenn diese über eine Firma versichert werden.

    Young­timer­versicherung: nur für PKWs abschließbar
    Oldtimerversicherung: für PKWs, Motorräder (keine Leichtkrafträder & -roller), landwirtschaftliche Zugmaschinen, Campingfahrzeuge, LKW bis 3,5t Gesamtmasse, LKW über 3,5t Gesamtmasse und Omnibusse. 
    Auch die Absicherung von gewerblich genutzten Oldtimern ist möglich, wenn diese über eine Firma versichert werden.

Können auch Fahrer unter 25 Jahren versichert werden?
  • Ja. Es können auch Fahrer unter 25 Jahren versichert werden, allerdings ist es nicht möglich einen Young- oder Oldtimer für das begleitete Fahren zu nutzen.

    Ja. Es können auch Fahrer unter 25 Jahren versichert werden, allerdings ist es nicht möglich einen Young- oder Oldtimer für das begleitete Fahren zu nutzen.